externes Rechnungswesen

externes Rechnungswesen
externe Rechnungslegung; Teil des  Rechnungswesens, dessen Adressaten primär unternehmensexterne Personen oder Institutionen (Banken, Analysten, Kunden und Lieferanten, Staat etc.) sind. Zum e.R. wird zumeist der Jahresabschluss bzw. Konzernabschluss gezählt ( Bilanz,  Gewinn- und Verlustrechnung (GuV),  Anhang und  Lagebericht). Literatursuche zu "externes Rechnungswesen" auf www.gabler.de

Lexikon der Economics. 2013.

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  • internes Rechnungswesen — Teil des ⇡ Rechnungswesens, dessen Adressaten primär unternehmensinterne Personen oder Stellen sind. Zum i.R. werden zumeist die ⇡ Kostenrechnung und ⇡ Erlösrechnung sowie die ⇡ Investitionsrechnung gezählt. Gegensatz: ⇡ Externes Rechnungswesen.… …   Lexikon der Economics

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  • Accounting — …   Deutsch Wikipedia

  • Gewinn — bezeichnet in seiner allgemeinen Verwendung den (positiven) Erfolg autonomer einzelwirtschaftlicher Tätigkeit. Der Gewinn ergibt sich als Differenz zwischen Ertrag und Aufwand und kann auch als Periodengewinn (Gewinn in einer bestimmten… …   Deutsch Wikipedia

  • Gewinne — Der Begriff des Gewinns, auch Nettogewinn, auf einen Zeitraum bezogen Periodenüberschuss, bezeichnet in seiner allgemeinen Verwendung den Erfolg autonomer einzelwirtschaftlicher Tätigkeit. Der Gewinn ist das positive Betriebsergebnis. Er ergibt… …   Deutsch Wikipedia

  • Nettogewinn — Der Begriff des Gewinns, auch Nettogewinn, auf einen Zeitraum bezogen Periodenüberschuss, bezeichnet in seiner allgemeinen Verwendung den Erfolg autonomer einzelwirtschaftlicher Tätigkeit. Der Gewinn ist das positive Betriebsergebnis. Er ergibt… …   Deutsch Wikipedia

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